In
vielen Fällen wird ergänzend zu schulischen Unterstützungen eine
regelmäßige qualifizierte Betreuung in Form eines gezielten außerschulischen
Trainings notwendig. Der Anspruch auf eine Berücksichtigung legasthener
Probleme in der Leistungsbeurteilung besteht somit auch nur dann, wenn entsprechende
therapeutische Trainingsmaßnahmen nachgewiesen werden, damit eine optimale
Förderung der Kinder in den basalen Kulturtechniken des Lesens und Schreibens
gewährleistet wird.
Im Klartext ermöglicht dieser Erlass LehrerInnen, auch auf Basis offizieller
Bestimmungen legasthene Spezifika adäquat in der schulischen Leistungsbeurteilung
und Notengebung zu berücksichtigen. SchülerInnen und Eltern eröffnet
er die Möglichkeit eines verbindlichen Anspruches auf eine legasthenieadäquate
Leistungsbeurteilung.
Als qualitativ wertvoll kann die Betreuung legasthener SchülerInnen und
ihrer Eltern im schulischen Rahmen u.a. dann betrachtet werden, wenn ausreichend
Information, Beratung und ein Kooperationsnetz mit qualifizierten TrainerInnen
angeboten werden können. Überzogene Erwartungen an schulische Unterstützungsmöglichkeiten
sind dabei zu korrigieren und Alternativen außerschulischer ergänzender
Förderung aufzuzeigen. Dabei bleibt es im Idealfall nicht beim Delegieren
an SpezialistInnen, sondern es wird die Kooperation mit diesen und den betroffenen
Kindern angeboten und gesucht.