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In vielen Fällen wird ergänzend zu schulischen Unterstützungen eine regelmäßige qualifizierte Betreuung in Form eines gezielten außerschulischen Trainings notwendig. Der Anspruch auf eine Berücksichtigung legasthener Probleme in der Leistungsbeurteilung besteht somit auch nur dann, wenn entsprechende therapeutische Trainingsmaßnahmen nachgewiesen werden, damit eine optimale Förderung der Kinder in den basalen Kulturtechniken des Lesens und Schreibens gewährleistet wird.

Im Klartext ermöglicht dieser Erlass LehrerInnen, auch auf Basis offizieller Bestimmungen legasthene Spezifika adäquat in der schulischen Leistungsbeurteilung und Notengebung zu berücksichtigen. SchülerInnen und Eltern eröffnet er die Möglichkeit eines verbindlichen Anspruches auf eine legasthenieadäquate Leistungsbeurteilung.

Als qualitativ wertvoll kann die Betreuung legasthener SchülerInnen und ihrer Eltern im schulischen Rahmen u.a. dann betrachtet werden, wenn ausreichend Information, Beratung und ein Kooperationsnetz mit qualifizierten TrainerInnen angeboten werden können. Überzogene Erwartungen an schulische Unterstützungsmöglichkeiten sind dabei zu korrigieren und Alternativen außerschulischer ergänzender Förderung aufzuzeigen. Dabei bleibt es im Idealfall nicht beim Delegieren an SpezialistInnen, sondern es wird die Kooperation mit diesen und den betroffenen Kindern angeboten und gesucht.

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